Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf Puratos GmbH | Reisholzer Werftstraße 35 | 40589 Düsseldorf | Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf |Geschäftsführer: Niko Testen, Olivier Tilkens, Cédric Van Belle | Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf | HRB 46146 | UStDE: 113579343 I. Geltungsbereich 1. 2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ausschließlich im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen, die Kaufleute im Sinne des HGB sind, Verwendung. Sie gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Puratos sowie für sämtliche zwischen Puratos und dem Kunden geschlossene Verträge sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen durch Puratos und Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden. Darunter fallen insbesondere Kaufverträge über Pro- dukte der Puratos in den Bereichen Bäckerei, Feinbackwaren und Schokolade. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen stel- len – soweit zwingende gesetzliche Regelungen und Einzelver- einbarungen nicht entgegenstehen – die abschließende Rege- lung sämtlicher Geschäftsbeziehungen zwischen Puratos und dem Kunden dar. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese finden – wenn überhaupt – nur in dem Umfang Anwendung, wie dies vorher ausdrücklich schriftlich zwischen Puratos und dem Kunden vereinbart wurde. II. Angebot und Vertragsabschluss 1. 2. Der Kunde erhält von Puratos ein auf Grundlage der mit ihm geführten Vorgespräche erstelltes Angebot. Das Angebot enthält eine detaillierte Beschreibung der von beiden Seiten zu erbrin- genden Leistungen. Das Angebot wird dem Kunden entweder durch persönliche Übergabe oder durch Versand per Brief-/Ku- rierpost und/oder Telefax und/oder im Wege der telekommunika- tiven Übermittlung in Form eines gescannten Dokumentes (z.B. im Dateiformat „PDF“) als Anlage zu einer E-Mail zugestellt. Angebote der Puratos sind stets freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag wird wirksam geschlossen mit rechtzeitigem Zugang einer Ausfertigung des vom Kunden rechtswirksam unterzeich- neten Angebotes bei Puratos. Hinsichtlich der Art und Weise der Zustellung bei Puratos gilt vorstehende Ziffer 1 Satz 3 entspre- chend. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch den Kunden kommt der Vertrag erst mit Zugang der Auftragsbestätigung der Puratos beim Kunden zustande. 3. Produktbeschreibungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies aus- drücklich schriftlich vereinbart wird. III. Preise, Preisanpassung und Rücktritt des Kunden 1. 2. 3. Lieferungen bzw. Leistungen der Puratos, für die nicht ausdrück- lich schriftlich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung bzw. Leistung gültigen Listenpreisen der Puratos zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer berechnet. Angebots- oder Listenpreise der Puratos sind bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses freibleibend und enthalten keine Umsatz- steuer. Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit einem Kunden und dem vertraglich bestimmten Zeitpunkt für die Erbringung der Leistungen bzw. Lieferungen mehr als vier Monate, ist Puratos berechtigt, die vertraglich vereinbarte Ver- gütung sowie die von Puratos zum Zwecke der Erbringung der beauftragten Leistungen zu machenden Aufwendungen angemessen, höchstens jedoch in Entsprechung geänderter marktmäßiger Einstands-/Bezugskosten (z.B. von Puratos zu tragende Kosten für Waren, Material, Steuern, Zölle, Gebühren und Abgaben etc.,) und/oder von Puratos nicht zu vertretener betriebsbedingter Kostenänderungen (z.B. Löhne etc.) anzu- passen. Eine Preisanpassung aufgrund einer Änderung des Umsatzsteuersatzes ist bereits auch vor Ablauf der Vier-Monats- Frist und ohne Berechtigung des Kunden zum Rücktritt zulässig. Eine Preisanpassung aufgrund von Kostensteigerungen, die auf einer Erhöhung der marktmäßigen Einstands-/Bezugskosten beruhen, berechtigen den Kunden nur dann zum Rücktritt, wenn der Umfang dieser Erhöhung den Gesamtbetrag aus der ver- traglich vereinbarten Vergütung und den von Puratos zum Zwe- cke der Erbringung der beauftragten Leistungen zu machenden Aufwendungen um 7,5% oder mehr übersteigt. Dieses Rück- trittsrecht kann vom Kunden nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Preisanpassung ausge- übt werden. IV. Transport- und Produktverpackungen 1. Der Transport bzw. die Lieferung der Produkte erfolgt (a) auf von Puratos von Dritten jeweils kostenpflichtig geliehe- nen Holz- und/oder Kunststoffpaletten als Trägern und/oder in Containern bei flüssigen Füllmengen, welche vom Kunden jeweils ohne schuldhaftes Zögern zu entleeren und an Puratos in einwandfreiem Zustand frachtfrei zurückzusenden bzw. je nach Vereinbarung zur Abholung bereitzustellen sind und/oder (b) in Einweg-Verpackungen als Umverpackungen, sowohl der Produkte als auch der in vorstehendem Buchstaben (a) genannten 42 42 beladenen Holz- bzw. Kunststoffpaletten und gefüllten Contai- ner, die nicht berechnet und nicht zurückgenommen werden. VIII. Haftung, Haftungsbeschränkungen und -freistellung 2. Im Falle der Verschlechterung oder des Untergangs einzelner Transport- bzw. Verpackungsteile gemäß vorstehender Ziffer 1. Buchstabe (a) trägt der Kunde einen entsprechenden Anteil bzw. die vollen Wiederbeschaffungskosten. V. Versand der Produkte und Versandkosten 1. 2. 3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde die Kosten der Versendung. Die Wahl der Versandart bleibt Puratos überlassen, sofern nichts anderes bzw. besonderes vereinbart oder vom Kunden ausdrücklich vorgeschrieben wurde. Versand und Transport er- folgen auf Gefahr des Kunden. Jede Lieferung ist von Puratos gegen Transportschaden ver- sichert. Bei festgestellten Transportschäden oder Fehlmengen sind Puratos vom Kunden unverzüglich entsprechende Nach- weise der Bahn, der Post oder der Spedition vorzulegen. VI. Gefahrübergang 1. Jede Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware von Puratos an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Puratos verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von Puratos verzögert wird, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Kunden über. 2. Wird Ware aus Gründen, die Puratos nicht zu vertreten hat, zu- rückgenommen, so trägt der Kunde jede Gefahr bis zum Eintref- fen im Werk von Puratos. VII. Mängelrügen und Gewährleistung 1. Mängelrügen sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unver- züglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Entde- ckung schriftlich zu rügen bzw. mitzuteilen. In jedem Fall einer Mängelrüge ist deren schriftliche Mitteilung durch persönliche Übergabe oder durch Versand per Brief-/Kurierpost und/oder Telefax und/oder im Wege der telekommunikativen Übermittlung in Form eines gescannten Dokumentes (z.B. im Dateiformat „PDF“) als Anlage zu einer E-Mail der Puratos zuzustellen. Den Mängelanzeigen sind Proben der beanstandeten Waren beizu- fügen. 2. Ist ein Gewährleistungsrecht gegeben, kann Puratos wahlweise nachbessern, Ersatz liefern oder Minderung gewähren. Bei end- gültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzliefe- rung ist der Kunde berechtigt, Minderung oder Wandlung zu ver- langen. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Der Umfang der Ersatzpflicht der Puratos bestimmt sich gemäß den nachstehenden Abschnitten VIII und IX. 3. Soweit auf Wunsch des Kunden nachgebessert wird, sind die entstehenden Kosten von Puratos höchstens bis zum Wert der beanstandeten Ware zu tragen. 4. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar. 5. 6. Werden von Puratos Mindesthaltbarkeitsdaten angegeben, so berechtigt deren bevorstehende oder nach erfolgter Lieferung eintretende Überschreitung nicht zu Mängelrügen und Gewähr- leistungsansprüchen, da diese Daten nach dem Willen des Gesetzgebers keine Verfalldaten sind. Dies gilt nicht soweit der Zeitraum zwischen Liefer- und Mindesthaltbarkeitsdatum weni- ger als 6 Wochen beträgt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, beginnend mit der Ab- lieferung der Ware. Unbeschadet der Regelung in vorstehender Ziffer 2 Satz 3 verjähren Schadensersatzansprüche des Kun- den wegen eines Mangels nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn Puratos grob schuldhaft gehandelt hat oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden. 7. Geringfügige oder technisch unvermeidliche Toleranzen ge- genüber den Vorschriften des Kunden oder den genehmigten Mustern sowie gegenüber den qualitativen Angaben und tech- nischen Zusagen sind zulässig. Sie berechtigen nicht zu Bean- standungen. 8. Für den zu liefernden Warenkomplex sowie für jeden einge- setzten Rohstoff sind die handelsüblichen Abweichungen in Be- schaffenheit und Farbe zulässig. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Die Haftung der Puratos für vertragliche Pflichtverletzungen so- wie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden und Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinal- pflichten. Insoweit haftet Puratos für jeden Grad des Verschul- dens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haf- tet Puratos aber nur für den typischerweise entstehenden Scha- den. Für entgangenen Gewinn oder vergebliche Aufwendun- gen haftet Puratos nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entste- hung des Anspruchs. Puratos erteilt Empfehlungen und Ratschläge hinsichtlich der Verwendungsmöglichkeiten und der Behandlung der Puratos- Produkte nach bestem Wissen und Erfahrungen. Bei der Ver- schiedenartigkeit der Verarbeitung und den Ansprüchen in der Verwendung, die Puratos von ihrer Seite aus nicht bis ins ein- zelne übersehen kann, sind diesbezügliche Empfehlungen und Ratschläge der Puratos immer unverbindlich. Die Haftung der Puratos ist in diesen Fällen gemäß vorstehender Ziff. 1. Abs. 1 beschränkt. Nur wenn der Kunde die Art der Verarbeitung und Verwendung vorher schriftlich detailliert mitteilt und deren Einhaltung garan- tiert, kann Puratos die Beschaffenheit und damit die Verwen- dungsmöglichkeit der Puratos-Produkte bestätigen. Eine solche Bestätigung gilt nur dann als Garantie und Haftungsübernah- me, wenn Puratos dies ausdrücklich schriftlich festlegt. Soweit Puratos zwingende Verwendungs- und Lagervorschriften erteilt, sind alle Abweichungen hiervon vom Kunden zu vertre- ten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für mittelbare und entfernte Mangelfolgeschäden, es sei denn, die Haftung bezieht sich auf eine ausdrücklich erklärte Garantie, die den Kunden gerade gegen das Risiko vor solchen Schäden absichern soll. Sie gilt dann nicht, soweit es sich bei den Folge- schäden um Schäden aus der Verletzung von Körper, Gesund- heit oder Leben handelt. Ansprüche aus dem Produkthaftungs- gesetz sowie aus sonstiger Produzentenhaftung bleiben hiervon unberührt. Jegliche Haftung von Puratos ist, soweit die Haftung nicht auf einfacher Fahrlässigkeit der Puratos, ihrer Mitarbeiter oder an- derer Erfüllungsgehilfen beruht, auf den bei Vertragsschluss dem Grunde und der Höhe nach vorhersehbaren Schaden, ma- ximal jedoch auf den mit der Haftpflichtversicherung der Puratos vereinbarten Höchstbetrag in Höhe von EURO 1.000.000,00 (in Worten: EURO eine Million), begrenzt. 7. Der Ausschluss und die Beschränkungen der Haftungen in den vorstehenden Ziffern 1 bis 6 gelten im gleichen Umfang für Er- füllungs- und Verrichtungsgehilfen der Puratos. 8. 9. 10. 11. Puratos hat Sachmängel der Produkte, welche Puratos von Drit- ten bezieht und unverändert an den Kunden weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässig- keit bleibt unberührt. Der Kunde stellt Puratos im Innenverhältnis von sämtlichen An- sprüchen Dritter frei, soweit diese aus einer schuldhaften Verlet- zung der Vertragspflichten des Kunden durch den Kunden oder dessen Bevollmächtigte, Angestellte sowie Erfüllungsgehilfen resultieren. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung gegenüber Drit- ten, soweit er Entwürfe oder Muster zur Verfügung stellt, und durch die Ausführung des Auftrags eine Verletzung gewerblicher Schutzrechte erfolgt. Der Kunde stellt Puratos bereits jetzt von solchen Ansprüchen Dritter frei. Produktspezifikationen und sonstige Angaben von Puratos be- zogen auf von dem Kunden nach dessen Rezeptur bei der Wei- terverarbeitung hergestellte Produkte entsprechen nach besten Wissen der Puratos den zur Zeit der Erstellung der Produktspe- zifikationen geltenden Bestimmungen des Lebensmittelrechts. Da die Handhabung lebensmittelrechtlicher Vorschriften in den einzelnen Bundesländern verschieden ist, empfiehlt Puratos jedoch vor Übernahme solcher Produktspezifikationen eine Überprüfung durch die zuständigen Lebensmittel- bzw. Lan- desbehörden. Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; Puratos wird dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.